FAQ: Häufige Fragen zur psychosomatischen Akutbehandlung und zur psychosomatischen Rehabilitation – hier sind die Antworten

Wenn Sie auf dieser Seite nicht fündig werden rufen Sie einfach in der Klinik an: Zentrale Patientenaufnahme: 07684 / 90 69-111

Weitere Informationen geben Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, psychosoziale Beratungsstellen, Krankenkassen und Rentenversicherungen.

Was ist eine psychosomatische Akutbehandlung

Psychosomatische Akutbehandlung ist dann nötig, wenn Sie z.B. an Depressionen, Burn-out oder anderen seelischen Störungen leiden, die ambulante Therapie am Wohnort nicht ausreicht und die Gefahr besteht, dass Sie schweren Schaden nehmen. 

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Dann weist Sie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt in die Thure von Uexküll-Klinik ein, wo Sie so lange behandelt werden, wie dies erforderlich ist. Die Therapie ist integriert, neben Psychotherapie und medizinischer Behandlung stehen z.B. Sport- und Bewegungstherapie, Ernährungsberatung und Gestaltungstherapie.

Wie lange dauert die Akutbehandlung?

Das hängt von Ihrer Erkrankung und den Fortschritten, die Sie während der Behandlung machen, ab. Für die stationäre Behandlung werden  meist zwischen vier und zwölf Wochen benötigt.

Was ist der Unterschied zwischen stationärer und teilstationärer Therapie?

Während der stationären Therapie sind Sie in der Thure von Uexküll-Klinik untergebracht, essen und schlafen hier und werden behandelt. Die teilstationäre Therapie richtet sich vor allem an Patientinnen und Patienten aus Freiburg und der Umgebung. Dies können z.B. auch Patientinnen oder Patienten mit Kindern sein oder solche, die schon eine Zeit stationär in der Klinik waren und zum Übergang in die teilstationäre Therapie wechseln.

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Diesen Patientinnen und Patienten bietet die Uexküll-Klinik einen Zubringerbus ab Freiburg an. In der Klinik steht ein eigener Aufenthalts- und Ruheraum zur Verfügung, selbstverständlich werden Sie auch mittags verköstigt. Über Nacht fahren die Patientinnen und Patienten der teilstationären Abteilung nach Hause

Wie bekomme ich einen Platz in der Klinik?

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird Sie zur Krankenhausbehandlung einweisen. In der Regel nehmen er oder Sie dazu direkt Kontakt mit uns auf.

Wer bezahlt den Klinikaufenthalt?

Die Kosten für die Akutbehandlung übernimmt die Krankenversicherung – egal, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. 

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Gesetzlich Versicherte müssen eine Zuzahlung leisten, in der Regel 10 Euro pro Tag an maximal 28 Tagen pro Jahr. Privat Versicherte brauchen eine Kostenzusage Ihrer Kasse vor Aufnahme. Die genauen aktuellen Regelungen erfahren Sie bei Ihrer Krankenversicherung.

Werden auch Privatversicherte akut behandelt?

Selbstverständlich. Die Thure von Uexküll-Klinik ist von den Privatversicherern zugelassen und hat Einzelzimmer mit Balkon für Privatversicherte. Dies gilt auch für Beihilfeberechtigte.

Darf ich in der Klinik rauchen / Alkohol trinken?

Nein, das trinken von Alkohol ist in unserer Klinik grundsätzlich untersagt. Rauchen ist nur in gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Die Bereiche sind nicht zum Verweilen gedacht. Wir folgen damit dem Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg (LNRSchG) und setzen uns aktiv für den Nichtraucherschutz ein.

Was ist psychosomatische Rehabilitation?

Ein Angebot für Männer und Frauen, die an einer psychosomatischen Erkrankung leiden – zum Beispiel Depressionen, Essstörungen, somatoformen Störungen, um nur einige wenige zu nennen – und deren ambulante Behandlung nicht ausreicht. Die Rehabilitation hilft Ihnen auf dem Weg zurück in ein gesundes, aktives Leben.

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Sie werden von einem interdisziplinären Team betreut, Ärztinnen u. Ärzte, Psychologinnen u. Psychologen, Physiotherapeutinnen u. Physiotherapeuten, Pädagoginnen u. Pädagogen, Ernährungsberaterinnen u. Ernährungsberater kümmern sich um Sie. Die medizinisch-berufliche Orientierung (Belastungserprobung - MBOR) ist ebenfalls ein Teil der Reha.

Wie lange dauert der Rehaaufenthalt?

Zur psychosomatischen Rehabilitation kommen Sie in der Regel für vier Wochen in die Thure von Uexküll-Klinik. Wenn es erforderlich ist, kann der Rehaaufenthalt auf ärztliche Anweisung verlängert werden.

Wie stellt man einen Antrag auf psychosomatische Rehabilitation?

Für die Reha müssen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, wenn Sie berufstätig und gesetzlich sozialversichert sind in der Regel bei der Deutschen Rentenversicherung, wenn Sie z.B. Rentnerin oder Rentner sind bei der Krankenversicherung. Auch Patientinnen und Patienten mit Beihilfe oder privater Krankenversicherung können meist einen Antrag bei ihrer Versicherung stellen.

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Für die Antragstellung stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die notwendigen Bescheinigungen und Befundberichte aus (ärztlicher Antrag). Für die Antragstellung müssen Sie einige Formulare ausfüllen Dabei helfen Ihnen die Beratungsstellen der Rentenversicherung oder der Krankenversicherung.

Wenn die Reha medizinisch notwengig ist, erhalten Sie nach ca. 3 bis 6 Wochen eine Kostenzusage. Bei einer Ablehnung kann ein Widerspruch sinnvoll sein.

Wer bezahlt die Reha, muss ich Zuzahlungen leisten?

Die Kosten für die Rehabilitation zahlt meist die Rentenversicherung, dazu gehören auch die Kosten für die Anreise.

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Sie müssen eine Zuzahlung leisten, die sich an der Höhe Ihres Einkommens orientiert. Die Zuzahlung beträgt maximal 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage (ab 1200 Euro monatlichem Nettoeinkommen). Genauere Informationen bekommen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung bzw. Ihrem Kostenträger.

Ist die Rehamaßnahme so etwas wie Urlaub?

Nein! Reha ist eine medizinisch notwendige Behandlung Ihrer psychosomatischen Erkrankung. Sie kommen zu uns, weil Sie dringend Hilfe brauchen. 

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Die bekommen Sie von Ärzten, Therapeuten und vielen weiteren qualifizierten Fachleuten, die sich um Sie kümmern. Das funktioniert umso besser, je mehr Sie selbst aktiv für Ihre Gesundheit tun.

Wird für die Reha Urlaub abgezogen?

Nein, wenn Sie in der Reha behandelt werden, darf Ihnen Ihr Arbeitgeber für diese Zeit keinen Urlaub abziehen. Allerdings kann es sein, dass Sie bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Verdienstausfall stellen müssen.

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Wenn Sie arbeitslos sind, müssen Sie das zuständige Arbeitsamt über Ihren Rehaaufenthalt informieren.

Gibt es die Reha auch für Privatversicherte?

Ob die Private Krankenversicherung die Kosten für die psychosomatische Rehabilitationübernimmt, hängt von Ihrem Vertrag ab.

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Meist ist diese Leistung nicht in der Versicherung enthalten. Möglicherweise können Sie nach einer Akutbehandlung aber zur Anschlussheilbehandlung in eine unserer Kliniken kommen. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

Wenn Sie Beihilfeberechtigt sind (z.B. Beamtinnen und Beamte), übernimmt die Beihilfe die Kosten des Rehaaufenthaltes.

Habe ich ein Recht auf Reha?

Wenn Sie in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert sind, haben Sie, wenn die medizinischen Voraussetzungen gegeben sind, nach §4 SGB I ein Recht auf Rehabilitation. Sie haben auch ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Klinik. Wichtig: Voraussetzung für die Rehabilitation ist vorherige Entgiftung!